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Panikschloss: Funktion, Vorteile und moderne Lösungen für maximale Sicherheit

Panikschloss: Innovative Sicherheitslösungen für Ihr Unternehmen

Panikschloss: Funktion, Vorteile und moderne Lösungen für maximale Sicherheit

Wenn es um Fluchtwegsicherheit geht, spielen Panikschlösser eine entscheidende Rolle. Diese speziellen Türschlösser ermöglichen im Gefahrenfall ein sofortiges Verlassen des Gebäudes, selbst bei abgeschlossenen oder verriegelten Türen. Mittels durchdachter Mechanik kann jede Person auch unter Stress durch einfaches Drücken des Türgriffs ins Freie gelangen, während die Tür von außen sicher verschlossen bleibt.

Gerade öffentliche Gebäude, Unternehmen, Wohnanlagen und Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fluchtwege mit entsprechenden Notausgängen auszustatten. Doch Panikschlösser bieten weit mehr als nur Pflichterfüllung, sie sind ein zentraler Sicherheitsfaktor in jedem durchdachten Gebäudemanagement und sorgen im Ernstfall für den entscheidenden Zeitvorteil. Mehr Informationen zur modernen Zugangskontrolle erfahren Sie auf unserer Website.

Was ist ein Panikschloss? Definition und Einsatzbereich

Panikschlösser gehören zur Kategorie der Sicherheitsschlösser und kommen vorrangig an Flucht- und Rettungswegen zum Einsatz. In ihrer Funktionalität vereinen sie zwei wesentliche Anforderungen:

  1. Garantierte Fluchtmöglichkeit: Von innen kann die Tür jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden; auch unter extremen Bedingungen wie Stromausfall, Rauchentwicklung oder Panik.
  2. Zuverlässiger Zutrittsschutz: Von außen bleibt die Tür je nach gewählter Einstellung für Unbefugte sicher verschlossen.

Typischerweise finden Panikschlösser in folgenden Bereichen Anwendung:

  • Bürogebäude und Schulen
  • Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser
  • Hotels und öffentliche Einrichtungen
  • Gewerbeimmobilien und Veranstaltungsräume
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte
  • Kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen

Die rechtliche Basis für den Einsatz von Panikschlössern bilden die Normen DIN EN 179 (Notausgangsverschlüsse) und DIN EN 1125 (Paniktürverschlüsse). Diese definieren präzise Anforderungen an Material, Konstruktion und Funktion, um im Ernstfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Gebäudebetreiber müssen diese Standards einhalten, nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie funktioniert ein Panikschloss?

Was Panikschlösser von herkömmlichen Türschlössern unterscheidet, ist ihre besondere Mechanik. Das Grundprinzip: Ein einziger Handgriff genügt, um selbst eine mehrfach verriegelte Tür sofort zu entriegeln und zu öffnen. Diese einfache Bedienung verhindert im Notfall gefährliche Stauungen vor Ausgängen und ermöglicht eine zügige Räumung.

Technisch betrachtet funktioniert ein Panikschloss folgendermaßen:

  • Der Drücker oder die Stange auf der Innenseite wirkt direkt auf den Verriegelungsmechanismus
  • Selbst bei abgeschlossenem Zustand führt das Betätigen des Drückers zur sofortigen Entriegelung
  • Die Mechanik arbeitet vollständig unabhängig von Stromversorgung oder Elektronik
  • Eine spezielle Fallensteuerung sorgt dafür, dass die Öffnung auch unter Druckbelastung reibungslos funktioniert

Je nach Einsatzbereich gibt es verschiedene Panikfunktionen (B, C, D, E), die das Verhalten der Tür nach Betätigung festlegen; etwa ob sie nach dem Schließen automatisch wieder verriegelt oder wie sich der Zugang von außen verhält. Die Wahl der richtigen Funktion richtet sich nach dem konkreten Anwendungsfall und den spezifischen Sicherheitsanforderungen.

Der entscheidende Sicherheitsvorteil: Menschen können das Gebäude im Notfall ohne nachzudenken verlassen; keine Suche nach Schlüsseln, keine komplizierte Bedienung. Gerade in stressigen Situationen wie bei Bränden oder anderen Gefahrenlagen, in denen jede Sekunde zählt, kann diese intuitive Technik Leben retten.

Panikschloss Haustüre, Nahaufnahme Türschloss an einer Haustüre

Panikschloss Haustür – Sicherheit für Eingangsbereiche

Panikschlösser sind keineswegs auf öffentliche Gebäude beschränkt. Immer häufiger kommen sie auch in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder sogar anspruchsvollen Einfamilienhäusern zum Einsatz. Für Hauseingangstüren bieten sie eine Kombination aus Sicherheit und Komfort:

  • Erhöhte Sicherheit für alle Bewohner: Die Haustür bleibt nach außen sicher verschlossen, lässt sich aber von innen jederzeit ohne Schlüssel öffnen.
  • Flexible Zugangskontrolle: Moderne Systeme lassen sich nahtlos mit digitalen Zutrittslösungen wie Transpondern, Apps oder Schlüsselkarten kombinieren. Mehr zur digitalen Zutrittskontrolle finden Sie hier.
  • Mehr Komfort im Alltag: Kein Suchen nach dem Schlüssel beim Verlassen des Hauses, keine Gefahr des Aussperrens bei hastigem Verlassen.
  • Zusätzliche Kindersicherheit: Besonders für Familien bieten Panikschlösser den Vorteil, dass auch Kinder im Notfall das Haus verlassen können, ohne auf einen Schlüssel angewiesen zu sein.
  • Smarte Integration: Die Einbindung in Gebäudemanagement-Systeme ermöglicht eine zentrale Überwachung und Steuerung aller Zugangspunkte.

Vorteile einer Panikschloss-Haustür im Überblick:

Vorteil Beschreibung
Schnelle Fluchtmöglichkeit Sofortige Öffnung in Notsituationen ohne Schlüssel
Zuverlässiger Einbruchschutz Die Tür bleibt von außen sicher verschlossen
Systemintegration Kompatibilität mit modernen digitalen Zutrittssystemen
Versicherungsrelevante Aspekte Kann zu besseren Konditionen bei Gebäudeversicherungen beitragen
Barrierefreiheit Erleichterte Bedienung auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität

In Wohngebäuden mit mehreren Parteien oder häufig wechselnden Bewohnern vereinfacht ein Panikschloss zudem das Schlüsselmanagement erheblich. Bei Verlust eines Schlüssels muss nicht gleich die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, besonders wenn das System mit einer digitalen Zutrittskontrolle kombiniert wird, bei der Berechtigungen einfach digital entzogen werden können.

Panikschloss nachrüsten – Möglichkeiten und Voraussetzungen

Eine häufig gestellte Frage lautet: Kann man ein bestehendes Türsystem nachträglich mit einem Panikschloss ausstatten? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist eine solche Nachrüstung problemlos möglich, sofern Türblatt und Rahmen die grundlegenden baulichen Voraussetzungen erfüllen. Für weitere Informationen empfehlen wir unseren Schließanlagenkonfigurator.

Folgende Schritte sind bei der Nachrüstung zu beachten:

  1. Gründliche Prüfung der Türkonstruktion auf Eignung
  2. Auswahl eines passenden Panikschlosses mit der geeigneten Panikfunktion
  3. Fachgerechter Einbau durch qualifizierte Sicherheitstechniker
  4. Bei Bedarf: Integration in bestehende Zutrittskontrollsysteme
  5. Abnahme und Funktionsprüfung gemäß geltender Normen
  6. Dokumentation der Installation für behördliche Nachweise

Die baulichen Gegebenheiten spielen bei der Auswahl des richtigen Systems eine wichtige Rolle. Je nach Türmaterial (Holz, Metall, Glas), vorhandenen Beschlägen und Türmaßen kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Auch die Türbreite und -dicke beeinflussen die Produktauswahl. Hier empfiehlt sich unbedingt eine professionelle Beratung, um die optimale Lösung zu finden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen historische Gebäude oder denkmalgeschützte Objekte. Für diese Anwendungsfälle gibt es spezielle Panikschlösser, die sich optisch dezent in das Erscheinungsbild einfügen, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden ist hier ratsam, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Selbstverriegelndes Panikschloss: Die moderne Komfort- und Sicherheitslösung

Eine besonders praktische Variante sind selbstverriegelnde Panikschlösser. Diese intelligenten Systeme kombinieren die Notausgangsfunktion mit automatischer Verriegelung: Nach jedem Schließen der Tür verriegelt das Schloss selbsttätig und bietet sofort wieder vollen Einbruchschutz ohne manuelles Abschließen.

Die Vorteile selbstverriegelnder Panikschlösser im Detail:

  • Automatische Sicherung nach jedem Schließen der Tür
  • Volle Einhaltung der Fluchtweg-Anforderungen
  • Nahtlose Integration in elektronische Zutrittskontrollsysteme
  • Erhöhte Nutzerfreundlichkeit durch entfallenden Abschließvorgang
  • Verbesserte Gebäudeeffizienz durch konstant geschlossene Türen
  • Mehrfachverriegelung für maximalen Einbruchschutz

Diese Technik eignet sich besonders für Bereiche, in denen ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich ist, ohne den täglichen Betriebsablauf zu behindern. In Unternehmensgebäuden stellen selbstverriegelnde Panikschlösser sicher, dass sensible Bereiche wie Server-Räume oder Labore jederzeit verschlossen sind, ohne dass Mitarbeiter aktiv daran denken müssen. Im Notfall bleibt die Fluchtmöglichkeit dennoch vollumfänglich erhalten.

In Kombination mit digitalen Zutrittskontrollsystemen bieten selbstverriegelnde Panikschlösser zudem die Möglichkeit einer lückenlosen Dokumentation aller Zutrittsereignisse. Dies ist besonders in hochsensiblen Umgebungen wie Banken, Pharmakonzernen oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein wichtiger Aspekt, nicht zuletzt zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben.

Panikschlossarten und Panikfunktionen im Überblick

Panikschlösser gibt es in verschiedenen Ausführungen, die sich durch ihre sogenannten Panikfunktionen (B, C, D, E) unterscheiden. Diese definieren das genaue Verhalten der Tür bei Betätigung des Panik-Öffners von innen und den anschließenden Zustand des Schlosses:

Funktionsart Funktionsweise Typische Einsatzbereiche
Panikfunktion B Öffnung nur auf der Panik-Seite; die Gegenseite bleibt verschlossen Klassische Notausgänge, Treppenhäuser, Brandabschnitte
Panikfunktion C Öffnung auf beiden Türseiten möglich Durchgangsbereiche, öffentliche Gebäudeteile
Panikfunktion D Nach Betätigung des Panikdrückers bleibt der Außendrücker blockiert Bereiche mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis
Panikfunktion E Der Außenzugang lässt sich gezielt per Schlüssel freigeben oder sperren Mehrzweckbereiche mit flexiblen Zugangsanforderungen

Die Wahl der passenden Funktion richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzort und den spezifischen Sicherheits- und Betriebsanforderungen des Gebäudes. Neben den unterschiedlichen Funktionen gibt es zudem verschiedene Ausführungsformen der Panikschlösser:

Stangenschlösser: Diese klassische Variante verfügt über eine horizontale Druckstange, die über die gesamte Türbreite verläuft. Sie lässt sich auch unter extremen Bedingungen, bei Gedränge oder völliger Dunkelheit, mühelos bedienen und ist daher besonders für stark frequentierte Ausgänge geeignet.

Touchbar-Systeme: Eine moderne Weiterentwicklung der Stangenschlösser mit flacherem Profil und ästhetischerem Design. Sie bieten die gleiche Sicherheitsfunktion, fügen sich aber besser in anspruchsvolle Architekturkonzepte ein.

Drückerschlösser: Diese Variante ähnelt optisch normalen Türdrückern, erfüllt aber alle Anforderungen an Notausgangsverschlüsse gemäß DIN EN 179. Sie eignet sich für Bereiche, in denen mit einer geordneten Evakuierung zu rechnen ist.

Mehrpunkt-Panikschlösser: Für besonders hohe Sicherheitsanforderungen verriegeln diese Systeme die Tür an mehreren Stellen gleichzeitig. Dennoch lassen sie sich im Notfall mit einem einzigen Handgriff öffnen.

Bei der Auswahl des richtigen Systems sollten stets die baulichen Gegebenheiten, die Nutzungsart des Gebäudes und die geltenden Vorschriften berücksichtigt werden. Eine fachkundige Beratung hilft, die optimale Lösung für den jeweiligen Anwendungsfall zu finden. Weitere Informationen zu Türschlossarten erhalten Sie auf unserer Seite.

Panikschloss und digitale Zutrittskontrolle – Zukunftssichere Kombination

Die moderne Sicherheitstechnik verbindet heute mechanische Zuverlässigkeit mit digitaler Intelligenz. Panikschlösser lassen sich nahtlos in digitale Zutrittskontrollsysteme integrieren und schaffen so einen Mehrwert für Gebäudebetreiber und Nutzer:

  • Flexible Vergabe und Verwaltung von Zugangsrechten
  • Lückenlose Protokollierung aller Zutrittsaktivitäten
  • Intuitive Bedienung über App, Transponder oder Chipkarte
  • Zentrale Steuerung aller Zugangspunkte über eine Plattform
  • Zeitlich oder räumlich begrenzte Zutrittsberechtigungen
  • Remote-Verwaltung und Echtzeit-Statusüberwachung
  • Nahtlose Einbindung in übergeordnete Gebäudemanagement-Systeme

Ein digital vernetztes Panikschloss steigert nicht nur die Sicherheit, sondern optimiert auch organisatorische Prozesse. Gerade für Unternehmen mit häufigen Personalwechseln oder temporären Zugangsberechtigungen, etwa für externe Dienstleister oder Besucher, bieten solche Systeme erhebliche Vorteile gegenüber klassischen Schlüssellösungen.

Die Einbindung in digitale Infrastrukturen ermöglicht zudem die Verknüpfung mit anderen Sicherheitssystemen. So können beispielsweise im Alarmfall automatisch alle Fluchtwege zentral entsperrt werden, während gleichzeitig sensible Bereiche gesichert bleiben. Die mechanischen Panikfunktionen arbeiten dabei unabhängig von der Elektronik und gewährleisten jederzeit die sichere Fluchtmöglichkeit, selbst bei Stromausfall oder technischen Störungen.

Cloudbasierte Verwaltungssysteme erleichtern zudem die standortübergreifende Administration von Zugriffsrechten. Für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen oder dezentralen Strukturen bietet dies erhebliche Effizienzvorteile im täglichen Betrieb. Die zukunftssichere Kombination aus bewährter Mechanik und innovativer Digitaltechnik macht Panikschlösser mit integrierter Zutrittskontrolle zur idealen Lösung für moderne Sicherheitskonzepte. Vertiefen Sie dieses Thema gerne auf unserer Seite zur Zutrittskontrolle mit Transponder.

Installation, Wartung und rechtliche Anforderungen

Die sachgerechte Installation und regelmäßige Wartung von Panikschlössern ist entscheidend für deren zuverlässige Funktion im Ernstfall. Besonders in öffentlich zugänglichen Gebäuden unterliegen diese Sicherheitseinrichtungen strengen Vorschriften und Prüfpflichten.

Wesentliche rechtliche Grundlagen sind:

  • Einhaltung der europäischen Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125
  • Beachtung ergänzender bauordnungsrechtlicher Vorgaben
  • Einhaltung spezieller Brandschutz- und Fluchtwegbestimmungen
  • Regelmäßige Dokumentation von Wartung und Funktionsprüfungen
  • Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinien und Betriebssicherheitsverordnung

Empfohlene Wartungsmaßnahmen für dauerhaft sichere Funktion:

Die zuverlässige Funktion von Panikschlössern erfordert regelmäßige Wartung und Kontrolle. Folgende Maßnahmen sollten fester Bestandteil des Wartungsplans sein:

  1. Regelmäßige Funktionsprüfung: Mindestens monatliche Kontrolle, ob die Öffnungsmechanik reibungslos funktioniert und die Tür sich im Notfall ohne Widerstand öffnen lässt.
  2. Gründliche Reinigung: Entfernung von Staub und Verschmutzungen, die den Mechanismus beeinträchtigen könnten, insbesondere an beweglichen Teilen.
  3. Fachgerechte Schmierung: Alle beweglichen Teile sollten mit geeigneten Mitteln geschmiert werden, um Leichtgängigkeit zu gewährleisten.
  4. Kontrolle der Befestigungen: Überprüfung aller Schrauben, Muttern und Befestigungselemente auf festen Sitz und gegebenenfalls Nachziehen.
  5. Überprüfung der Türschließer: Bei Türen mit Schließern die korrekte Einstellung der Schließkraft und -geschwindigkeit kontrollieren.
  6. Lückenlose Dokumentation: Führung eines Wartungsbuches mit Angabe aller durchgeführten Arbeiten und Prüfungen.

In Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz oder besonderen Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, extreme Temperaturen) können kürzere Wartungsintervalle erforderlich sein. Eine professionelle Überprüfung durch Fachunternehmen wird generell alle 6-12 Monate empfohlen und ist für öffentliche Einrichtungen oft verpflichtend.

Notfallplanung und Schulung der Mitarbeiter

Selbst die beste Sicherheitstechnik ist nur so gut wie ihre Anwendung im Ernstfall. Ein oft übersehener Aspekt bei der Implementation von Panikschlössern ist daher die angemessene Schulung aller Gebäudenutzer, damit im Notfall jeder Handgriff sitzt.

Eine effektive Vorbereitung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Gründliche Einweisung aller Mitarbeiter in die Funktionsweise der Fluchtwege
  • Regelmäßige praktische Übungen zur Handhabung der Panikschlösser unter verschiedenen Bedingungen
  • Klare Information über die verschiedenen Funktionsweisen je nach installiertem System
  • Gut sichtbare Kennzeichnung aller Fluchtwege gemäß den geltenden Vorschriften
  • Ausführliche Integration der Notausgänge in Evakuierungspläne und Notfallübungen
  • Sorgfältige Dokumentation aller durchgeführten Schulungen für behördliche Nachweise

Besonders wichtig ist die angemessene Vorbereitung in Einrichtungen mit Publikumsverkehr oder wechselnden Nutzern. In Hotels, Krankenhäusern oder Veranstaltungsstätten sollten die Fluchtwege intuitiv erkennbar sein und nötigenfalls auch mehrsprachig gekennzeichnet werden. So kann selbst unter Stress oder bei schlechten Sichtverhältnissen jeder den Weg ins Freie finden.

Regelmäßige Notfallübungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern helfen auch, im Ernstfall richtig zu reagieren. Sie decken zudem Schwachstellen in der Notfallplanung auf, die dann behoben werden können, bevor es tatsächlich darauf ankommt.

Fazit: Mehr Sicherheit mit einem Panikschloss – Jetzt beraten lassen!

Panikschlösser sind weit mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe; sie bilden ein unverzichtbares Element in jedem durchdachten Sicherheitskonzept für Gebäude aller Art. Die Kombination aus zuverlässiger Fluchtwegsicherung und flexibler Zutrittskontrolle schafft einen Mehrwert, der Menschenleben schützen und gleichzeitig den Gebäudealltag effizienter gestalten kann.

Die Integration von Panikschlössern in ein umfassendes Sicherheitskonzept zahlt sich in vielfacher Hinsicht aus: Sie erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern steigert den Gebäudewert, verbessert betriebliche Abläufe und sorgt im Ernstfall für die entscheidenden Sekunden Zeitvorsprung bei der Evakuierung. Moderne digitale Zutrittssysteme erweitern diese Vorteile noch und schaffen eine zukunftsfähige Infrastruktur, die mit den steigenden Sicherheitsanforderungen Schritt hält.

Die Investition in hochwertige Panikschlösser und deren fachgerechte Installation durch qualifizierte Spezialisten sollte daher nicht als reiner Kostenfaktor, sondern als wichtiger Baustein im Werterhalt und in der Sicherheitsarchitektur eines Gebäudes betrachtet werden.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Panikschloss

Was kostet ein Panikschloss?

Die Kosten für ein Panikschloss variieren je nach Ausführung, Funktion und Zusatzoptionen erheblich. Einfachere Modelle sind bereits ab etwa 150-300 € erhältlich, während komplexere Systeme mit digitaler Integration entsprechend höher liegen können. Entscheidend für den Preis sind Faktoren wie die gewünschte Panikfunktion, das Material, spezielle Sicherheitsfeatures und eventuelle Zusatzkomponenten für die digitale Anbindung. Die Investition amortisiert sich jedoch durch den Sicherheitsgewinn und geringere Verwaltungskosten im Vergleich zu konventionellen Schließlösungen. Näheres zu Preisen und Kosten finden Sie auf unserer Website.

Kann ich ein Panikschloss selbst nachrüsten?

Für die Nachrüstung eines Panikschlosses empfiehlt sich in jedem Fall ein Fachbetrieb. Die korrekte Installation ist entscheidend für die zuverlässige Funktion im Notfall und erfordert spezifisches Fachwissen über Türkonstruktionen und Sicherheitstechnik. Zudem muss das Schloss den geltenden Normen entsprechen und fachgerecht eingebaut werden, besonders wenn die Tür Teil eines offiziellen Fluchtwegs ist. Ein Spezialist kann auch die geeignete Panikfunktion empfehlen und die korrekte Einstellung vornehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Panikschloss und normalen Haustürschlössern?

Der fundamentale Unterschied liegt in der Notfallfunktion: Ein Panikschloss ermöglicht jederzeit die Öffnung von innen, auch bei abgeschlossener Tür, durch einfaches Betätigen des Drückers oder einer Panikstange. Herkömmliche Haustürschlösser erfordern dagegen oft einen Schlüssel zum Öffnen, selbst von innen. Panikschlösser sind speziell für Fluchtwege konzipiert und erfüllen strenge Normen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Bedienbarkeit unter Extrembedingungen. Sie gewährleisten die sofortige Entriegelung durch intuitive Bedienung, was bei normalen Schlössern nicht garantiert ist.

Gibt es Panikschlösser auch als elektronische Lösung?

Ja, moderne Panikschlösser lassen sich hervorragend mit elektronischen Zutrittssystemen kombinieren. Dies ermöglicht eine flexible Verwaltung der Zutrittsberechtigungen via App, Karte oder Transponder bei gleichzeitiger Beibehaltung der mechanischen Notfallfunktion. Solche hybriden Lösungen bieten das Beste aus beiden Welten: Die zuverlässige mechanische Fluchtmöglichkeit bleibt als Sicherheitsebene immer erhalten, während die elektronischen Komponenten zusätzliche Funktionen wie zeitgesteuerte Zugänge oder Protokollierung ermöglichen.

Welche Panikfunktion ist für mein Gebäude die richtige?

Die Auswahl der passenden Panikfunktion (B, C, D oder E) hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind der Verwendungszweck der Tür, das Flucht- und Rettungswegekonzept sowie die spezifischen Sicherheitsanforderungen des Gebäudes. Für reine Notausgänge ohne Zutrittsbedarf von außen eignet sich beispielsweise Funktion B, während Durchgangsbereiche eher Funktion C oder E benötigen. Eine professionelle Beratung unter Berücksichtigung der konkreten Gebäudesituation ist hier unerlässlich.

Wie oft müssen Panikschlösser gewartet werden?

Die Wartungsintervalle für Panikschlösser richten sich nach der Nutzungsintensität und den Umgebungsbedingungen. In öffentlichen Gebäuden empfiehlt sich grundsätzlich eine jährliche Inspektion durch Fachpersonal. Bei starker Beanspruchung oder besonderen Umwelteinflüssen kann auch eine halbjährliche Überprüfung sinnvoll sein. Die regelmäßigen Kontrollen sollten neben der mechanischen Funktion auch die Befestigung und gegebenenfalls elektronische Komponenten umfassen. Zusätzlich sind monatliche Sichtprüfungen durch den Betreiber ratsam.

Welche Normen müssen Panikschlösser erfüllen?

Panikschlösser unterliegen je nach Einsatzbereich den europäischen Normen DIN EN 179 (Notausgangsverschlüsse) oder DIN EN 1125 (Paniktürverschlüsse). Diese regeln detailliert die Anforderungen an Konstruktion, Funktion und Kennzeichnung. DIN EN 179 gilt primär für Gebäude, in denen die Nutzer mit den Fluchtwegen vertraut sind, während DIN EN 1125 für öffentlich zugängliche Gebäude mit eventuellem Gedränge vorgeschrieben ist. Zusätzlich können je nach Standort und Gebäudeart weitere bauordnungsrechtliche Bestimmungen und Brandschutzvorschriften relevant sein.

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